Unterstützungen / Förderungen

Unterstützung durch den Bund

Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist die Bedürftigkeit des Schülers/der Schülerin. Finanziell unterstützt wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind zB Schikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen. Die Schulveranstaltung muss mindestens 5 Tage dauern. Anträgen müssen bis 30. April des jeweiligen Schuljahres eingereicht werden (Schulstempel).

Unterstützung durch den Elternverein

Sollte Ihr Unterstützungsansuchen an den Stadtschulrat negativ entschieden werden, oder benötigen Sie für eine Schulveranstaltung finanzielle Unterstützung, die vom Bund nicht vorgesehen ist (z.B. für kürzere Veranstaltungen), verwenden Sie bitte das Formular zum Ansuchen um Unterstützung des Elternvereins.

Nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten wird der Elternverein versuchen in diesen Fällen weiter zu helfen.